Umsatzsteuer: Elektronische Dienstleistungen aus einem Drittland

Juli 8, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Unternehmer, die beispielsweise im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz ansässig sind und elektronische Dienstleistungen an Kunden innerhalb der EU, müssen besondere umsatzsteuerliche Regelungen beachten. Dies gilt sowohl für Leistungen an Unternehmer als auch an Privatpersonen.