Anspruch auf bezahlten Urlaub haben nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber und Minijobberinnen. Der Urlaub wirkt sich nicht erhöhend auf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt von Minijobbern aus. Ist der Anspruch jedoch abzugelten, kann es zu einem Überschreiten der zulässigen Entgeltgrenze kommen.