Zum 1.1.2024 werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) erhöht. Die allgemeine JAEG steigt zum Jahreswechsel auf 69.300 EUR, die besondere JAEG auf 62.100 EUR. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen und Besonderheiten ergeben.