Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Wachstumschancengesetzes auf den Weg gebracht, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Neben zahlreichen weiteren Änderungen sollen mit § 89b AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein internationales Risikobewertungsverfahren geschaffen werden.