Wird ei einem Wohn-Riester-Vertrag die Immobilie gewechselt, kann relevant werden, ob die Anzeige einer Reinvestitionsabsicht nach § 92a Abs. 3 EStG zwingend ausdrücklich erfolgen muss und ob die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) an die Datensatzmeldung des Riester-Anbieters gebunden ist.

